Umsetzung der neuen Richtlinien zur Staatsförderung

In der Ausgabe Nr.8/2023 des Heimat- und Trachtenboten wurden die neuen Richtlinien zur „Staatlichen Förderung von Aktivitäten im Bayerischen Trachtenverband e.V.“ vorgestellt.

Unter anderem wurde auch die Förderung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen mit aufgenommen.

Zu den Ausführungen im HTB möchten wir etwas ergänzen:

  1. Bildungsmaßnahmen im Erwachsenenbereich sowie die Aus- und Weiterbildung müssen in den Bereich der Heimat-, Brauch- und Trachtenpflege fallen um förderfähig zu sein. Wichtig dabei ist, dass der Bildungscharakter gegeben ist. Ausflüge oder Veranstaltungen mit überwiegend geselligem Charakter fallen nicht in die Förderung.
  2. Maßnahmen im Erwachsenenbereich sind erst ab dem Jahr 2024 förderfähig.

Sollte es Rückfragen dazu geben, meldet euch gerne bei uns in der Geschäftsstelle.

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