Transparenzregister - Antrag auf Gebührenbefreiung jetzt noch für 2021 stellen

Für das Jahr 2021 kann die Befreiung von der Gebühr für das Transparenzregister noch bis zum 30.Juni 2022 beantragt werden.
Einfach das PDF ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben oder per Post oder E-Mail an den Bundesanzeiger Verlag schicken.

Per Post: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebührenbefreiung, Postfach 100534, 50445 Köln),

Per Fax: (0221 20290100) oder eingescannt

Per E-Mail: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de

Antrag auf Befreiung der Gebühren für das Transparenzregister

Formular zur Beantragung der Gebührenbefreiung (132,9 KiB)

Zurück