Corona-Nachrichten Nr. 20; Erleichterungen bei Proben und Vereinssitzungen

seit heute gelten in Bayern viele Erleichterungen. Diese hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Somit sind auch Vereinssitzungen, Plattler- und Musikproben wieder möglich.

  

  1. Grundsätzliches

Der Katastrophenfall ist seit dem 7. Juni aufgehoben.

Gültig für Bayern ist nur noch die aktuellste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Nr. 13). Die Kreisverwaltungsbehörden müssen keine eigenen Allgemeinverfügungen mehr erlassen. Was also in der Verordnung steht, das zählt letztlich für alle.

Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.

 

  1. Vereinssitzungen

Vereinssitzungen werden behandelt wie andere private Zusammenkünfte aus besonderem Anlass. Also wie Hochzeiten oder Beerdigungen.

Inzidenz <50:                     im Freien bis zu 100 Personen im Innenbereich bis zu 50 Personen.

                                            Zuzüglich Geimpfte und Genesene Personen.

Inzidenz 50-100:               im Freien bis 50 Personen im Innenbereich bis zu 25 Personen
                                            Zuzüglich Geimpfte und Genesene Personen.

Hier brauchen Genesene und nicht Geimpfte einen negativen Test.

 

  1. Kulturelle Veranstaltungen

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

 

  1. Musik- und Theaterproben

Im Musik- und Theaterbereich sind künftig Proben im Innen- wie im Außenbereich ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept).

 

  1. Tanz- und Plattlerproben, Schnalzerproben

Inzidenz 100-50:               Tanz- und Plattlerproben sowie Schnalzerproben sind im Innen- wie im Außenbereich ohne Gruppenobergrenze möglich. Allerdings mit einem negativen Test. Ohne Tests sind kontaktfreie Proben mit bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel mit bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

 

Inzidenz <50:                     Tanz- und Plattlerproben sowie Schnalzerproben sind im Innen- wie im Außenbereich ohne Gruppenobergrenze möglich. Hier braucht man keinen Test.

 

6. Schaubild

Die Staatskanzlei hat in einem einfachen Schaubild zusammengefasst, was alles möglich ist.

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