Corona-Nachrichten Nr. 19; Probenmöglichkeit in den Vereinen

das Infektionsgeschehen wird langsam übersichtlicher und in vielen Städten und Landkreisen gehen die Inzidenzen spürbar nach unten. Nachdem wir in den letzten Nachrichten von den Testmöglichkeiten für das Aufsichtspersonal geschrieben haben, geben wir heute noch einmal konkret bekannt, was in den Jugendgruppen der Vereine jetzt möglich ist. Nach wie vor gilt, dass wir uns an den Vorgaben für die Sportvereine orientieren.

 

  1. Grundsätzliches

Die Durchführung von Tanz- und Plattlerproben ist in den einzelnen Städten und Landkreisen möglich. Zu beachten ist die amtliche Bekanntgabe der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Diese regelt die Angelegenheiten im Landkreis oder der kreisfreien Stadt vor allem in Bezug auf die jeweilige Inzidenz

 

  1. Das können wir im Verein machen

Bei stabilen Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden (KVB)verschiedene Öffnungsschritte erlauben, auch wenn diese in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) nicht festgelegt sind.

a) Laut Infektionsschutzmaßnahmenverodnung erlaubt:

  1. Inzidenz über 100:
    Proben im Außenbereich mit Kindern unter 14 in Gruppen von bis zu 5 Kindern. Die Gruppenleiter müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. (siehe Corona-Nachrichten Nr. 18)
  2. Inzidenz 50-100:
    Proben im Außenbereich mit Kindern unter 14 in Gruppen von bis zu 20 Kindern.
  3. Inzidenz unter 50:
    Kontaktfreie Proben von max. 10 Personen möglich.
    Proben mit Kindergruppen im Freien unter 14 Jahren bis zu 20 Personen.

b) Laut Verordnungen der Kreisverwaltungsbehörden kann zusätzlich erlaubt werden:

  1. Inzidenz über 100:
    Siehe oben. (Die Kreisverwaltungsbehörde kann keine weitergehenden Öffnungsschritte beschließen)
  2. Inzidenz 50-100:
    Proben mit Körperkontakt von max. 5 Personen aus 2 Haushalten im Innenbereich mit neg. Test möglich.
    Proben mit Körperkontakt von max. 5 Personen aus 2 Haushalten im Außenbereich auch ohne Test möglich.
  3. Inzidenz unter 50:
    Proben ohne Körperkontakt bis 10 Personen auch im Innenbereich.
    Proben mit Körperkontakt bis zu 10 Personen im Außenbereich.

 

 

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