Beschränkungen in Bayern werden schrittweise gelockert

Beschränkungen in Bayern werden stückweise gelockert

Die Bayerische Staatsregierung hat das weitere Vorgehen in der Corona-Krise, vor allem in Bezug auf Lockerungen der bestehenden Einschränkungen, beschrieben und einen Bayern-Plan vorgestellt.

Die Pressemitteilung kann hier eingesehen werden: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 5. Mai 2020

Leider wurde noch keine genaue Definition von Großveranstaltungen gegeben. Sobald uns eine Definition geliefert wird, werden wir sie selbstverständlich an die Trachtlerinnen und Trachtler weitergeben.

Dennoch wurden heute einige Entscheidungen bekanntgegeben, die auch für uns von Bedeutung sind.

Wir versuchen hier das wesentliche zusammenzufassen:

ab 6. Mai gilt:
- Die Ausgangsbeschränkung wird zu einer Kontaktbeschränkung herabgestuft. Das heißt, dass mit dem nötigen Abstand von 1,5 Metern wieder Besuche von Eltern, Geschwistern und Großeltern erlaubt sind.
- Spielplätze werden wieder geöffnet

ab 9. Mai gilt:
- Besuche in Alten- und Pflegeheimen können wieder stattfinden. Wenn möglich im Freien und weiterhin von einer  registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Ab 11. Mai gilt:
- Tierparks und Botanische Gärten können wieder öffnen. Ebenso Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten. Somit können Familien auch wieder kleinere Ausflüge planen. Auch in Hinblick auf die kommenden Pfingstferien eine erfreuliche Nachricht.

Zur Kindertagesbetreuung:
Die Kindertagesbetreuung stellt auch die Trachtlerfamilien vor große Herausforderungen. In diesem Bereich wurden Lockerungen in Aussicht gestellt, auch wenn beim langsamen Anlaufen der Kindertagesbetreung schrittweise vorgegangen werden muss. Das heißt, dass im Moment kleine Gruppen mit festen Personen gebildet werden müssen. Folgende Erleichterungen sind geplant:

- Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut.  Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
- Öffnung von Waldkindergärten
- Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
- Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
- Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
- Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender

Zu den Schulen:
In den Schulen ist geplant, dass bis Pfingsten rund 50% der Schülerinnen und Schüler wieder in die schule geschickt werden können. Der Rest soll nach Pfingsten wieder in die Schule zurückkehren dürfen.

Zur Gastronomie und Hotellerie:
Ab dem 18. Mai kann Außengastronomie bis 20:00 Uhr geöffnet werden.
Ab dem 25. Mai können Speiselokale bis 22:00 Uhr wieder öffnen.
Ab dem 30. Mai können Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen wieder geöffnet werden. Allerdings müssen die Wellnessbereiche geschlossen werden.

 

Beschränkungen bleiben also stehen, aber langsam wird es ein bisschen Leichter für uns alle.

 

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