das Tranzparenzregister
Für Vereine wurde eine Sonderregelung zur Bürokratieentlastung getroffen.
Das heißt Vereine müssen nicht aktiv ihre wirtschaftlich Berechtigten melden.
Die Informationen bezieht der Bundesanzeiger-Verlag über das Zuwendungsempfängerregister.
Dieses kann hier eingesehen werden:
Ihr habt eine Rechnung bekommen?
Wenn euer Verein für das laufende Jahr eine Rechnung bekommt, solltet ihr erst einmal über das Zuwendungsempfängerregister recherchieren ob ihr eingetragen seid.
Unser Verein ist im ZER eingetragen
Dann legt Widerspruch gegen die Rechnung ein. Diese sollte per E-Mail geschickt werden an:
Unser Verein ist nicht im ZER eingetragen
Dann müsst ihr ebenfalls Widerspruch einlegen und in der E-Mail den aktuellen Freistellungsbescheid für den Verein als Anlage anfügen. Auch hier geht der Wiederspruch an:
... und danach?
Kontaktiert euer Finanzamt und bittet um Meldung der Gemeinnützigkeit an das Zuwendungsempfängerregister.
Dann solltet ihr für die Zukunft eure Ruhe haben!