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Haus der
bayerischen Trachtenkultur und Trachtengeschichte
„Haus der bayerischen Trachtenkultur
und Trachtengeschichte“
Von der Idee zur Wirklichkeit

Die hier aufgeführten Inhalte stammen zum großen Teil einer Infomappe, erstellt als Zusammenfassung der relevanten Inhalte und Informationen, die den Mitgliedern des Landesausschusses im Rahmen der außerordentlichen Landesausschusssitzung vom 02.07.2007 in Pasing präsentiert und erläutert wurden!
Eine komplette Version der Infomappe steht unter der Rubrik "Material" zum Herunterladen zur Verfügung!
1. Der Bayerische Trachtenverband e.V.

Aufgaben
Vertretung der Trachtler, Vereine und Gaue
gegenüber Staat und Gesellschaft
Unterstützung der Trachtler, Vereine und Gaue
Satzung vom 29.09.2002
„Er erfüllt seine Zwecke insbesondere durch…
………
Förderung der Jugend für die Ziele des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.;
………
Schaffung eines Archivs für die Verbandsgeschichte,
Förderung eines Trachtenmuseums in Bayern mit Errichtung einer Stiftung;
volkskundliche Fortbildung, Forschung in Brauchtum und Trachtenwesen
sowie Mitarbeit in der gesamten Heimatpflege;
………“.usw.“
1.1 Organe
- Landesversammlung
- Landesausschuss
- Landesvorstand

Die Landesversammlung
II. Der Landesversammlung obliegen folgende weitere Aufgaben:
1. die Entgegennahme des jährlichen Tätigkeits-, Protokoll-, Kassen-
und Revisionsberichtes sowie die Entlastung des Landesvorstandes;
2. die Wahl des Landesvorstandes auf die Dauer von 3 Jahren mit Ausnahme
des Jugendvertreters. Dieser Wird nach der Ordnung der Bayerischen
Trachtenjugend gewählt und ist von der Landesversammlung zu bestätigen;
…………..
5. die Beschlussfassung über die Satzung, Satzungsänderungen und Richtlinien.
Für all diese Beschlüsse ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich;
…………….
8. die Beratung und Verabschiedung von grundsätzlichen Aussagen zu allen
Fragen der Trachten-, Brauchtums- und Heimatpflege sowie der bayerischen
Volkskultur, soweit diese dem Zweck des Bayerischen Trachtenverbandes e.V.
dienen oder zur Förderung und Erhaltung der bayerischen Eigenart erforderlich sind;
9. Beschlussfassung über gestellte Anträge.
……“usw.
Der Landesausschuss
Dem Landesausschuss obliegen
1. die Stellungnahme zu einschlägigen Fragen der Trachten-, Brauchtums-
und Heimatpflege; die Beratung und Verabschiedung grundsätzlicher Aussagen
und Richtlinien;
2. die Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Sachausschüsse;
3. Beschlussfassung über vorliegende Anträge nach § 10 Ziffer III;
………
5. Erteilung von Aufgaben an den Landesvorstand.
……“usw.
(Auszug §10 III. „Anträge können stellen
die angeschlossenen Gauverbände,
der Landesvorstand,
der Landesausschuss,
die Sachausschüsse,
die Bayerische Trachtenjugend.“)
Der Landesvorstand
Dem Landesvorstand obliegt
- die geschäftliche und organisatorische Leitung des Bayerischen
Trachtenverbandes e.V. im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung;
2. die Einberufung der Organe und sonstiger Veranstaltungen;
3. die Durchführung aller von der Landesversammlung und vom Landesausschuss
gefassten Beschlüsse;
4. die Vertretung des Bayerischen Trachtenverbandes e.V. bei Mitgliedschaften
und Behörden;
5. das Wahrnehmen von Aufgaben auf Landesebene, welche der Heimat-
der Trachten- und Brauchtumspflege dienen;
6. die Mitarbeit und Förderung in den Sachausschüssen und im Jugendverband.
Der Landesvorstand tritt in der Regel dreimal jährlich zusammen.
Dem Landesvorstand obliegt im Sinne von § 26 BGB die rechtliche Vertretung.
Der 1. Landesvorsitzende ist allein Vertretungsberechtigt… “
Die Befugnisse der Organe, die beim Projekt Holzhausen konkret eine Rolle spielen, können der Stellungnahme zum Fragenkatalog des Gauverbandes I entnommen werden!
2 „Haus der bayerischen Trachtenkultur und Trachtengeschichte“

Einschätzung des Staatsministers Dr. Goppel:
„Ich sehe im Ergebnis doch eine große Chance, dass die geplante Einrichtung zu einem Kristallisationspunkt des Trachtenwesens sowie der Heimat- und Brauchtumspflege wird, von der zahlreiche Impulse für unser gesamtes Land ausgehen.“
Bisher wurden etwa 2.000 Gegenstände durch Wolfgang Gensberger fachmännisch archiviert!
Etwa 15.000 Bilder wurden in einem
ersten Projekt archiviert!
2.1 Die Projektauswahl
- Aufforderung an alle Gauvorstände eine Prioritätenliste (Was ist uns für unser Projekt wichtig?) zu erstellen
- Einbeziehung teilweise der Gauausschüsse und Vereine
- Zusammenfassung, Prüfung der angebotenen Objekte und Vorstellung der Ergebnisse anlässlich der Landesausschuss-Sitzung 2004
- Entscheidung über drei den Prioritäten am meisten entsprechenden Objekten durch den Landesausschuss vom 2004
- Ergebnis: „Das Projekt Holzhausen soll weiterverfolgt werden!“
Prioritätenliste der Gauverbände
- Finanzierbarkeit
- Möglichkeit des späteren Ausbaus
- Unterbringung der Geschäftsstelle der Jugend
- Möglichst zentrale Lage
- usw
Beschlusszitat Protokoll Landesausschuss-Sitzung, Reischenhart 2004:


2.2 Projekt Holzhausen
Der Erbbaurechtsvertrag
- Grundstücksgröße etwa 9.300 qm
- Laufzeit 75 Jahre
- Kostenlose Übertragung der Gebäude an den Erbbauberechtigten (also uns!)
- Verpflichtung zur Ablösung der Gebäude nach Ablauf der Laufzeit, durch den Erbbaurechtsgeber
- Dieser kann die Verpflichtung zur Ablösung abwenden, durch Verlängerung der Laufzeit des Ebbaurechts bis zum Zeitpunkt, der als voraussichtliche Standdauer der Bauwerke gesehen wird (nicht nur bzgl Bauwerksstatik, sondern auch bzgl. Nutzungsfähigkeit nach Erbbaurechtszweck = unser Verbandszweck lt. Satzung!)
- Erbbaurecht kann nach §27 Abs. 3 ErbbauG wiederholt verlängert werden (also nicht nur einmal!), auch wieder für die dann noch voraussichtliche restliche Standdauer
- Jährlicher dynamischer Erbbauzins 3.000,-- Euro
- Option auf weitere Flächen (etwa 75.000 qm)
Das Erbbaurecht – Die Vorteile
- Keine Kapitalbindung
- Erbbaugeber bleibt zwar Eigentümer des Grundstücks, der Erbbauberechtigte darf jedoch Gebäude errichten / umbauen / nutzen, die ihm gehören
- Kein Zwang zum Kauf eines Grundstücks, somit Ersparung der Zahlung eines beträchtlichen Kaufpreises auf einen Schlag
- Statt dessen laufende Zahlung des Erbbauzins (Art Miete)
- Auf diese Weise mehr Kapital verfügbar, zur Durchführung der gewünschten Bau- / Umbaumassnahmen
- Dadurch ggf. grundsätzlich erst Baumöglichkeit gegeben, für Interessenten aus dem Bereich gemeinnütziger Organisationen, die in der Regel keine oder zu geringe Sicherheiten vorweisen können, für die zusätzliche Finanzierung eines Grundstückskaufs durch Banken
- Kirche als sicherer Erbbaurechtsgeber
- Möglichkeit des späteren Ausbaus
- Eigentum gibt relative Planungssicherheit
Der Vertrag wurde unter Anwesenheit des Rechtsanwaltes Herrn Florian Besold, zusammen mit Vertretern der Kritiker-, wie auch der Befürworterseite des Projekts zusammen durchgearbeitet und dabei von Herrn Besold, wo nötig, erläutert und schließlich gemeinschaftlich als in Ordnung anerkannt!
2.2.1 Die Baumaßnahme
Aufteilung in Bauabschnitte
Festlegung die Realisierung je nach den Möglichkeiten der Finanzierung zu gestalten Festlegung von Bauabschnitten!
- Vorgabe der Landesversammlung vom 25./26.09.2004 in Schwangau
- Verhandlung mit dem Wissenschaftsministerium Gesamtmaßnahme in Bauabschnitte aufteilen zu dürfen (Besprechung mit Ministerialrat Dr. Mihatsch am 24. Oktober 2005, Schriftliche Bestätigung mit Schreiben vom 28. Oktober 2005)
Der 1. Bauabschnitt – Pfarrhaus - Geschäftsstellen / Archiv
- „Pfarrhaus“ – Archiv und Geschäftsstellen
- Entsprechend des Auftrages aus der Satzung vom „Schaffung eines Archivs für die Verbandsgeschichte…“

Baugenehmigung
 

Finanzierung – Geschäftsstelle / Archiv
Eigenmittel – Trachtenverband
Arbeitsleistungen (bisher)
Einsparungen nach Baufortschritt (bisher)
Arbeitsleistungen (noch zu erbringen)
Einsparungen nach Baufortschritt (künftig)
Zuschuss aus Kulturfonds
Bezirk Niederbayern
Bezirk Oberbayern
Bayerische Landesstiftung
Förderverein |
96.600,-
40.000,-
80.000,-
50.000,-
50.000,-
140.000,-
25.000,-
13.400,-
55.000,-
65.000,- |
|
550.000,- |
Achtung! Derzeitiger Stand! Verschiebungen (nicht bei Zuschüssen) können sich noch ergeben!
Weitere Kosten – 1. Bauabschnitt
- Zum derzeitigen Zeitpunkt sind etwa 270.000,-- € der Bausumme erreicht.
- Das bedeutet etwa 50 % der Bausumme bei einem Baufortschritt von etwa 60%.
- Nach den Ausschreibungen und weiteren Kostenschätzungen ergibt sich eine voraussichtliche Bausumme für den 1. Bauabschnitt von 490.000,-- €.
- Das bedeutet, dass eine Einsparung von etwa 11 % erwartet wird.
Abgerufene Mittel – bisher (aus Gesamtbetrag der Zuschusszusagen)
- Kulturfonds 80.000,-- € (auf den Konten des Bayerischen Trachtenverbandes eingegangen)
- Bayerische Landesstiftung 23.000,-- € (noch nicht eingegangen)
- Bezirk Oberbayern 13.400,-- € (auf den Konten des Bayerischen Trachtenverbandes eingegangen)
- Bezirk Niederbayern 25.000,-- € (auf den Konten des Bayerischen Trachtenverbandes eingegangen)
Depot
- Entsprechend des Satzungsauftrages zur Errichtung eines Archivs und Museums
- Notwendigkeit eine Vielzahl von Gegenständen fachgerecht unterzubringen (bisher mehr als 2.000 Gegenstände)
- Ursprünglich als letzter Bauabschnitt geplant
- Vorgezogen durch die Notwendigkeit eines Teilabrisses durch Auflage des Landesamtes für Denkmalpflege
- Vorgezogen durch die Anfrage der Pfarrei Holzhausen im Keller ein Pfarrheim zu errichten
- Vorankündigung dieser Maßnahme anlässlich des Berichtes an die Landesversammlung 2006
- Information des Landesausschusses anlässlich der ordentlichen Sitzung 2007
Finanzierung - Depot
Depot / Pfarrheim |
|
Kulturfonds |
80.000,00 € |
Bayerische Landesstiftung |
20.000,00 € |
Pfarrei (durch Errichtung der Fundamente) |
40.000,00 € |
Bezirk Niederbayern |
20.000,00 € |
Bezirk Oberbayern |
13.400,00 € |
„Depot im Gesamtprojekt“ |
42.600,00 € |
Einsparung |
24.000,00 € |
|
240.000,00 € |
Depot im Gesamtprojekt
Gesamtsumme |
3.500.000,00 € |
Einsparungen (Basis Pfarrhaus) 11% |
385.000,00 € |
"Verlust" von Zuschüssen aus Einsparungen 40% - schlechtester Fall |
154.000,00 € |
Einsparungen "echt" |
231.000,00 € |
Depot |
66.600,00 € |
|
164.400,00 € |
An dieser Stelle Exkurs: MwSt-Erhöhung
"Rest-Einsparung"
MwSt-Erhöhung |
164.400,00 €
84.568,97 € |
"Endgültige Rest-Einsparung" |
79.831,03 € |
Nicht berücksichtigt ist hier, dass für Hand- und Spanndienste die MwSt-Erhöhung
keine Relevanz besitzt. Ebenso Rechnungen nicht berücksichtigt, die noch zum alten
MwSt-Satz beglichen wurden.
Weitere Vorgehensweise: Realisierung des „Kellers“ noch in diesem Jahr!
Die Jugendbildungsstätte
- Abstimmung über Realisierung der Bauabschnitte „Pfarrstall“ und „Pfarrstadel“ mit Finanzierungsplan anlässlich der Landesversammlung 2007 (wie anl. der Landesausschuss-Sitzung 2007 vereinbart)
- Bedarfsermittlung durch Bayerische Trachtenjugend mit Bayerischem Jugendring
- Planungsunterstützung durch den Bayerischen Jugendring

Betriebsform
- Selbstversorgerhaus mit der Möglichkeit „Essen zu bestellen“.
- Möglichst keine Personalkosten
Veranstaltungssaal
- keine besonderen bzw. relevanten Informationen in der Präsentation enthalten -
Der Zeltlagerplatz
- Träger und verantwortliche Bauplanung – Bayerische Trachtenjugend
- Finanzierung über Bayerische Trachtenjugend
Kosten der Sanierung - Bausumme
| |
Pfarrhaus |
550.000,-- € |
| |
Pfarrstadel |
1.175.000,-- € |
| |
Stall |
1.775.000,-- € |
| |
Gesamt |
3.500.000,-- € |
Kosten bis zum Ende der Gesamtmaßnahmen!
Schrittweise Fortführung der Maßnahme nach den Möglichkeiten der Finanzierung!
Bei der Kostenberechnung handelt es sich um eine Bruttoberechnung, d. h. inkl. MwSt.!
Es wird nach wie vor an der Bausumme von 3,5 Mio. festgehalten.
Einrichtung
- Die Kostenberechnung beinhaltet keine Einrichtung.
- Die Einrichtung für den gesamten Jugendbereich soll über entsprechende Zuschüsse und „Mobiliar“-Spenden abgedeckt werden.
- Für die Depoteinrichtung sind weitere Zuschussmöglichkeiten vorhanden und sollen genutzt werden.
Künftige Trägerschaft
- Gutachten eines Wirtschaftsprüfers liegt vor.
- Ziel einer möglichst optimalen Gestaltung um auch ggf. steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
2.2.2 Finanzierung
Baumaßnahmenfinanzierung
Zuschusszusagen

Belege Zuschusszusagen sind in Gesamtmappe enthalten bzw. wurden im Rahmen der Sitzung vorgelegt!
Bisherige Eigenleistungen - Trachtenverband

Achtung!! Hier ergeben sich ständig Verschiebungen!!
Gesamt


„Noch zu erbringen“
- Finanzmittel
- Hand- und Spanndienste
- Spenden
- Überschüsse aus Förderverein
- Weitere Zuschüsse
Hand- und Spanndienste
- Bisher mehr als 5.000 Stunden freiwilliger Arbeit
- Arbeiter aus fast allen Gauen Bayerns
- Einer der Spitzenreiter ist der Altbaierisch-Schwäbische Gauverband insbesondere durch Max Rohrmair, der eine Anfahrtszeit von mehr als zwei Stunden hat!
Der Förderverein
unterstützt die Finanzierung des Projektes!
Mitgliedschaft
- Einzelpersonen 10,-- € / Jahr
- Trachtenvereine 25,-- € / Jahr
- Firmen / Körperschaften 50,-- € / Jahr
Bausteinaktion

Volksmusik-CD
- Tonaufnahmen durch BR an vier Tagen
- Schnitt und CD-Zusammenstellung durch BR
- Erstellung einer „Mutter-CD“
- Nur Kosten der Vervielfältigung für den Bayerischen Trachtenverband / Förderverein
- Verkaufserlös für unser „Haus der bayerischen Trachtenkultur und Trachtengeschichte“
- Die Doppel-CD kostet pro Stück 20,- € zzgl. Versandkosten und ist hier erhältlich!
Ebay-Aktion „Rumpelkammer“
- Jeder hat Gegenstände, die er zwar nicht mehr braucht, aber auch nicht wegwerfen will
- Diese Gegenstände sollen gesammelt (gespendet) und über eine Ebay-Agentur verkauft werden
- Der Erlös kommt nach Abzug der Agentur-Provision dem Förderverein zugute
- Projektstart – nach der Mitarbeit der Trachtler
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