Transparenzregister - so gehts weiter

Das Thema Transparenzregister eregt im Moment die Gemüter von so ziemlich jedem Verein. Vom Kaninchenzüchterverein bis hin zum Trachtenverein. Wir haben uns zu den wichtigsten Fragen Gedanken gemacht

Haben die Rechnungen, die im Moment vom Bundesanzeiger Verlag verschickt werden Gültigkeit?

Ja, sie sind rechtens und müssen von den Vereinen bezahlt werden

Wie kann ich mich für die Zukunft von der Gebühr befreien lassen?

Dazu muss man sich entweder auf der Internetseite: www.transparenzregister.de registrieren oder man schreibt ein E-Mail an: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir die Befreiung von der Jahresgebühr für 2021 und die folgenden Jahre für das Transparenzregister. In der Anlage erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Registerauszug und Freistellungsbescheid).

Was passiert dann?

Dann werden zunächst Unterlagen vom Verein verlangt und dann ein Bescheid erstellt

Muss man das jedes Jahr machen?

Im Moment geht man davon aus, dass man das immer dann wieder machen muss, wenn man vom Finanzamt eine neue Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheinigung) bekommt. Also zum Beispiel alle drei Jahre.

Kann das nicht der BTV übernehmen?

Wir versuchen gerade mit der Registerstelle abzuklären ob die generelle Befreiung der Vereine im BTV durch uns möglich ist, gehen allerdings davon aus, dass es nicht gehen wird.

Was tut der BTV um diesen bürokratischen Schwachsinn von den Vereinen fernzuhalten?

Zusammen mit der Bürgerallianz Bayern tritt der BTV an die Politik in Bayern und an das Finanzministerium des Bundes um den bürokratischen Aufwand für die Vereine so klein wie möglich zu halten. Ferner haben wir einen Musterbrief verfasst, der den Vereinen zugeschickt werden soll. Diesen können sie an ihre jeweiligen Bundes- und Landtagsabgeordneten weiterleiten und sie so auf die Probleme aufmerksam machen.

Was bedeutet die Novellierung des Geldwäschegesetztes, welche für den August des Jahres geplant ist?

Mit der Novellierung soll unter anderem der §20 Absatz 2 GWG abgeschaff werden. Dieser regelt im Moment, dass der Bundesanzeiger Verlage seine Informationen über die Vereine aus dem Vereinsregister ziehen kann. In Zukunft wird es die Verpflichtung für die Vereine sein, Änderungen, die sich bei Neuwahlen ergeben nicht nur dem Vereinsregister sondern auch dem Transparenzregister zu melden. Damit wäre der Aufwand nochmals größer.

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