Corona-Nachrichten Nr. 26

Seit Montag, 08.11. ist die Corona-Ampel in Bayern auf rot. Damit einher gehen wieder weitgehende Einschränkungen für unser Vereinsleben.

  1. Veranstaltungen:

Alle Veranstaltungen im Innenbereich, also Sport, Plattlerproben, Gesangsproben, Tanzproben, Kultur oder Vereinsveranstaltungen fallen ab jetzt unter die 2 G Regel.

  1. Veranstaltungen im Wirtshaus:

Solltet ihr eure Veranstaltungen in einer Gastwirtschaft machen, dann müsst ihr die Regelungen des jeweiligen Wirtshauses befolgen.

  1. 2G bei Kindern ab 12:

Die Staatsregierung hat eine Ausnahmeregelung beschlossen, der zufolge Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12, die regelmäßig in der Schule getestet werden, an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten (damit sind Aktivitäten im Freizeitbereich gemeint) und Theatergruppen übergangsweise bis zum 31.12. teilnehmen können. Sie sind damit wie Personen mit 2G zu behandeln.

 

Was bedeuten die verschiedenen G-Stufen?

2 G: darunter fallen alle Genesenen und Geimpften Personen. Und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden. (siehe Punkt 3)

3G+: darunter fallen alle Genesenen und Geimpften und diejenigen, die mit einem PCR-Test getestet sind.

3G: darunter fallen alle Genesenen und Geimpften und diejenigen, die mit einem Schnelltest getestet sind.

Corona-Nachrichten Nr. 26 vom 09.11.2021

Corona-Nachrichten Nr.26.pdf (198,5 KiB)

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