Corona-Nachrichten Nr. 25

Bezugnehmend auf das neue Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater und des neuen Rahmenkonzeptes für den Sport haben wir das Hygienekonzept für die Trachtenvereine umgearbeitet.

Folgende konkreten Änderungen gibt es:

  1. Vereinsversammlungen:

Die Personenobergrenzen für diese Veranstaltungen sind weggefallen. Ab einer Inzidenz von 35 gilt allerdings die 3-G-Regelung. Wird im Innenbereich der Mindestabstand unterschritten, gilt die allgemeine Maskenpflicht.

Ein Konzept ist für Versammlungen unter 100 Personen nicht notwendig.

  1. Tanz-, Plattler- und Schnalzerproben:

Hier wird die 3-G-Regelung angewandt. Kontaktsportarten sind erlaubt, damit auch das Tanzen. Hierbei können die Paare auch wechseln. Eine Maske muss beim Tanzen nicht getragen werden.

  1. Musik- und Theaterproben:

Auch hier gilt die 3-G-Regelung. Allerdings fallen Masken- und Abstandspflicht als Verpflichtung weg, wenn ansonsten die künstlerische Darbietung gestört oder das musizieren unmöglich wäre. Die erweiterten Mindestabstände für Sänger und Bläser stehen nur noch als Empfehlung im Rahmenhygienekonzept.

  1. Kontaktnachverfolgung:

Die Kontaktnachverfolgung kann auch bei Vereinen elektronisch, zum Beispiel über die Luca-App, erfolgen.

 

Corona-Nachrichten Nr. 25 vom 17.09.2021

Corona-Nachrichten Nr.25.pdf (198,5 KiB)

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