Corona-Nachrichten Nr. 21

Mit den Erleichterungen, die seit Montag gelten, haben sich neue Fragen aufgetan. Hier kommen nun noch einige Antworten.


1. Hygienekonzept
Für den Betrieb des Vereinsheims und das Durchführen der Proben und Sitzungen ist noch ein Hygienekonzept notwendig. Ihr findet eine Vorlage auf der Internetseite des Verbandes unter Service. Im Vergleich zum letzten hat sich nicht sehr viel geändert.


2. Masken
Beim Betreten der Probenräume und beim Gang zur Toilette müssen, wie auch in den Wirtshäusern, Masken getragen werden.
Bei der Probe selber, also beim Tanz (egal ob als Paar oder einzeln) muss keine Maske getragen werden.


3. Tanz- und Plattlerproben, Schnalzerproben
Bei den Proben sind ja einige Beschränkungen weggefallen. Es darf aber leider noch nicht sein, dass ihr euer Vereinsheim so voll macht, wie vor der Pandemie. Draußen gibt es keine Pesonenobergrenze.
Beim Paartanz spielt es keine Rolle mehr, wer mit wem tanzt. Die Paare können durchwechseln.
Ihr müsst nur bei den Proben dokumentieren, wer anwesend ist. Also eine Anwesenheitsliste führen.

Das Hygienekonzept ist eine Orientierungshilfe für die Vereine und kann jeweils individuell angepasst werden.

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