Corona-Nachrichten Nr. 16

ich melde mich heute einmal nach langer Zeit wieder mit Corona-Nachrichten bei euch.

Es geht vor allem um zwei Themen, die für euch und die Verbände hier wichtig sind.

 

  1. Corona-Soforthilfe

Noch in den Weihnachtsferien haben wir euch die Informationen über die Corona-Soforthilfe für Vereine informiert. Danke zunächst an alle, die schon vor den Feiertagen davon gehört und die Info direkt an uns weitergegeben haben.

Viele Vereine haben bei uns auch schon Fragen gestellt und wir konnten einigen weiterhelfen.

Hier könnt ihr den Antrag und die Richtlinien nochmals runterladen.
In der Zwischenzeit habe ich auch aus dem Ministerium eine Rückmeldung über Veranstaltungen, die im mehrjährigen Rhythmus stattfinden, erhalten. Leider sind durch die Soforthilfe wirklich nur Maßnahmen gefragt, die im Jahr 2019 stattfanden und aufgrund der Pandemie im Jahr 2020 nicht stattfinden konnten. Das Maibaumaufstellen, dass nur alle drei Jahre gemacht wird oder das Theater, welches nur alle zwei Jahre aufgeführt wird, können leider nicht bedacht werden. Leider konnte da das Ministerium nichts machen, da sonst die ganze Soforthilfe hätte komplett umgearbeitet werden müssen.

 

2. Mitgliederversammlungen

Schon im letzten Jahr haben die Vereine und Gauverbände immer wieder Fragen zu den Mitgliederversammlungen gehabt. Vom Gesetzgeber her wurde ja, wie schon öfter geschrieben, die Möglichkeit gegeben, die Versammlungen zu verschieben, sie digital abzuhalten oder Entscheidungen per Umlaufverfahren herbeizuführen. Diese Regelungen wurden nun verlängert bis zum 31.12.2021. Das heißt, auch jetzt entsteht einem Verein kein rechtlicher Nachteil, wenn er seine Mitgliederversammlung nicht abhalten kann. Untenstehend findet ihr das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 . Aufgrund der Verordnungsermächtigung in §8 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits am 20. Oktober verordnet, dass die für Vereine relevanten Punkte bis zum Ende des Jahres 2021 gelten. (Letzte Seite des Gesetzes). Auch die Verordnung findet ihr in den Downloads.

Konkret bedeutet das, dass ihr auch heuer die Mitgliederversammlungen auf den für euch passenden Moment verschieben könnt, wenn euch eine digitale Durchführung nicht als sinnvoll erscheint.

 

Weitere Informationen rund um Corona könnt ihr auch auf unserer Service-Seite nachlesen

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